„[…] es hat das Weiße Brod an Gewicht dem texordnungsmäßigen Gehalte nicht entsprochen und zwar, das sich bei der Abwegung [beim Wiegen] von 12 Stück Kreuzern Semmeln, ein gutes volles Loth zu wenig heraus stellte, und einem Herrn Vertreter der Staatsanwaltschaft am kgl. Landgerichte, sogleich zur Anzeige gebracht wurde.”
(Viktualien-Visitationsbuch, Eintrag v. 11. Jan. 1865, Gemeindearchiv; nach Ettle, Handwerk, S. 273)
„Die Fleischhackstöcke waren nicht ganz mit Reinlichkeit entsprechend erschienen, und so wurden die benannten Metzger auf genauere Reinlichkeit mit aller Strenge darauf erinnert.“
(Viktualien-Visitationsbuch, Eintrag v. 1. Dez. 1864, Gemeindearchiv, zit. Ettle, Handwerk, S. 343)
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