PFANNENFLICKER UND BESENBINDER FALLEN IN KIPFENBERG EIN

 

 

„Selmals hats no richtige Kaufeut und Handler gebn […]. Wenn der Pfannaflicka ei is, hata mit seiner Blechstimm gschriea:

Alte Blechhöfa mit Löcha in de Bödn
bringt ses her, Leit, i tuas enk lötn.
Botschamba und für Beinsla de Pfanna,
an Milchhofa und zammdätschte Kanna,
enker ganz Graffl aus Blech und Email
mach i für a Fuchzgerl
wieder funklnaglnei!

Und der Besnbinder hat mit de Birkn­reisbüschl in der Luft rum gefuchtlt und ganz schöö tua:

Besn, neie Besn, alle Grös,
für Kucha, fürn Stoj und für d Chaisn,
für d Stubn, für Tenna und für Gaß:
Macht drei Oija und vom Faßl a Maß.
Geh Leit, tuats was für drin und für drauß,
nacha gfreit enk as Leben rund umas Haus!“

 

(Hopfner, Lacha dade, S. 17f.)

PRIVATSPHÄRE PFUTSCH? SALITERER DARF IN KELLERN GRABEN

 


„Damit nun richtig bestellter Saliterer sein Geschäft voll­kommen verrichten könne, so darf er in […] in den Ställen, Remissen, Schupfen, leeren Kellern, oder anderen unterirdischen Gewölben, in den Mistbehältern, auch alten Schlössern und unbe­wohnten Gebäuden bey jedem Gutsbesitzern und Unterthane […] überall (außer der Erdtezeit) graben, und Salpeter suchen […].

Wenn […] die Saliterer auf Salpeter graben, so müssen sie die vorfindigen Pflastersteine, oder hölzernen Böden behutsam heraus nehmen, und neben der Grube ordentlich aufrichten. Haben sie ihr Geschäft geendiget, so müssen sie alles wieder in den vorigen Stand bestellen, wie sie solches gefunden haben […]. Damit aber auch jeder einzelne Unterthan […] vor weiteren Unordnungen oder Bedrückungen sicher gestellt werde, so soll allemal wenigst zwey Tage zuvor dem Unterthan die Anzeige gemacht werden, ehe das Graben angefangen werden darf.“

(Provisorische Verordnung des Salpeterwesens in Baiern, 13. July 1803)

SATTLERMEISTER BILDET WAISENKIND AUS. GEMEINDE SPENDIERT SCHULGELD

 

 

„Es erscheint der Sattlermeister Michael Reigl und schließt mit der unterfertigten Gemeindeverwaltung nachfolgenden Vertrag ab: Der Sattlermeister Michael Reigl von hier verpflichtet sich hiermit, dem 14 Jahre alten Knaben Johann Drenktner unent­geltlich für 3 Jahre zur Erlernung des Sattlerhandwerks in die Lehre zu nehmen und denselben während dieser Zeit unent­geltlich zu verköstigen und zu kleiden und auch vollständig zu verpflegen. Dagegen verpflichtet sich die Gemeinde, genannten Knaben gut bekleidet an Herrn Reigl zu übergeben und für denselben das Schul- und Krankenhausgeld zu bezahlen.“

 

(Beschluss des Kipfenberger Gemeinderats vom 26. Febr. 1871)

Steuerhinterzieher in Kipfenberg, Handwerker zahlen keine Steuern

L

 

Die größt Einnahm is die Gewerbesteier. Aber die is
nicht einfach, weils dopplt und dreifach is, wenn einer durchblickt wia i. Von
de Kaufleit, wo ein Ladl ham, kriegn mir smehrere, weil die nicht anders können
als vornrum und auch keine Trix gegn das siebte und achte Gebot ham. Was sie
reinkriegn und nausgebn, lauft mit papierene Quittung fürs Finanzamt. Bei ihnen
ist kein Beschieß nicht möglich, sondern die sind mit Gwalt ehrlich.

Anders is bei de Handwerker, wo sangmaral hintrum
was reperiern oder einen Kreizstock hineinschreinern oder ein Zimmer weißln.
Die schreiben keien Rechnung nicht, weils s Papier sparn, sondern kassierns
Handaufherz bar in Taschn nei, was oft nichteinmal sei Alte weiß, weil es ein
Schmuh ist fürs Schafkopfspieln oder fürs Bier oder für nebnaus. Die Gemeinde
hat kein Schmuh, sondern bloß das Nachsehn.

(Hopfner,
Lacha dade, S. 110)